Stadtverwaltung Amt 50.3
z. Hd. Frau Dütz
Willi-Becker-Allee 6 - 8
40200 Düsseldorf
Düsseldorf, den 21. November 2008
Bescheid vom 05.11.2008 — Widerspruch
Guten Tag Frau Dütz,
eines möchte ich doch gleich mal klarstellen: Ich habe die Kontoauszüge nicht „eingereicht”, sondern Sie haben sie mir unter komplettem Entzug meiner Lebensgrundlagen abgepreßt. Offenbar war das Taktik, mich am Auszahlungstag und zum Wochenende hin dermaßen in Panik zu versetzen, daß ich vergaß, meine Rechte nachzusehen.
Mittlerweile weiß ich nämlich, daß ich gar nicht dazu verpflichtet gewesen wäre, diese Unterlagen auszuliefern, da es sich um Sozialdaten handelt und Sie keinen konkreten Grund für diesen Einbruch in meine Privatsphäre genannt hatten (§ 67 a Abs. 3 SGB X). Ein Antrag, wie im Anforderungsschreiben genannt, war nicht gestellt und auch nicht genauer bezeichnet; was nicht existiert, kann kein Grund sein. Vor einem Strafgericht ist die Verwertung erpreßter Beweismittel nicht zugelassen, aber das Sozialamt glaubt da wohl, was Besseres zu sein. Irrtum! Es gibt da nämlich den schönen § 44 SGB X, welcher die Rücknahme eines Verwaltungsaktes verlangt, welcher aufgrund unrichtiger Anwendung des Rechts durchgeführt wurde. Dieser ist hier anzuwenden. Auch § 43 Abs. 2 SGB X ist zu beachten.
Selbstverständlich hatte ich Nebeneinkünfte und werde das auch weiterhin haben müssen. Kein Mensch kann mir erzählen, daß es in Deutschland mit 351 Euro im Monat plus Miete/Heizung möglich ist, ein menschenwürdiges und sinnvolles Leben zu führen, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Abhängigkeit von dieser Sozialhilfe vermutlich dauerhaft sein wird. Jeder Mensch, der noch nicht mit dem Sozialamt oder einer ARGE zu tun hatte, und dem ich von diesen Beträgen erzähle, sagt mir sinngemäß das gleiche: „Das geht doch gar nicht!” (heftigere Kommentare lasse ich hier mal weg). Nein, natürlich nicht.
Zu einem menschenwürdigen Leben gehört nämlich nicht nur die pure Existenz. § 1 SGB I führt ja sogar als Zweck der Sozialhilfe aus, daß damit die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich sein muß. Dafür, daß ein paar sicher sehr gut bezahlte (verdienende paßt hier irgendwie nicht) Merkbefreite die Höhe der Sozialhilfe dermaßen niedrig angesetzt haben, daß sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann, kann ich ja nun nichts. Also muß ich mir anderweitig behelfen.
Damit die Sozialhilfe diesen selbst gesetzten Zweck erfüllt, braucht es mindestens entweder einen höheren Sozialhilfesatz oder einen Zuverdienst-Freibetrag oder beides. (Vom Bedingungslosen Grundeinkommen und damit einer echten Trennung von Basiseinkommen und Verwertbarkeit spreche ich hier noch gar nicht; das wäre allerdings das Optimum.)
→ Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (Art. 1 Abs. 3 GG)
Die Sozialgesetzgebung weist hier mit § 82 SGB XII meiner Ansicht nach eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung auf. Als Rentnerin habe ich derzeit einen Zuverdienst-Freibetrag in der stolzen Höhe von 400 Euro pro Monat (die ich schwerlich erreichen würde). Allein die zusätzliche Abhängigkeit von Sozialleistungen durch das Sozialamt kann kein Grund dafür sein, mir dieses Recht wieder zu nehmen. Die Grundgesetzwidrigkeit wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, daß erwerbsunfähige (sprich: auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbare) Menschen deutlich mehr an individueller Leistung investieren müssen, um auch nur einen geringfügigen Zuverdienst zu erzielen. Wer es denn trotzdem schafft, soll sich also vom Sozialamt zugunsten der Stadtkasse 70 % dieses mühsam erarbeiteten Zuverdienstes stehlen lassen?
Ja, ich nenne das gesetzlich legitimierten Diebstahl! Wer ist der Sozialschmarotzer — derjenige, der sich mühsam zu einem viel zu geringen Einkommen etwas dazuverdient, oder eine Behörde, die es ihm überwiegend wieder wegnimmt, um sich daran zu bereichern? Ist die Stadt Düsseldorf denn so arm, um an geringen Nebeneinkünften von kranken Menschen schmarotzen zu müssen? Und geben diejenigen, die § 82 SGB XII erlassen haben, auch 70 % ihres Einkommens, das über den Sozialhilfesatz hinausgeht, an ihre jeweilige Stadtkasse ab? Irgendwie glaube ich da nicht dran.
→ Aber manchmal sind Dinge einfach falsch, und wenn Dinge dermaßen falsch sind, müssen sie benannt werden. [Janis Ian]
Kein Gesetz kann über dem Grundgesetz stehen. Das Grundgesetz schränkt seinen Geltungsbereich aber gerade nicht auf Menschen ein, die viel besitzen, ein hohes Einkommen haben oder sich mindestens auf dem Arbeitsmarkt verwerten lassen (können), sondern gilt ganz ausdrücklich für alle Menschen bzw. deutschen Staatsbürger. Also muß ich mich darauf berufen können, auch und gerade wenn ich schuldlos wirtschaftlich schwach bin. Das Grundgesetz ist ein Schutzrecht für den einzelnen Menschen gegen den Staat und seine Behörden. Es gab schon einmal eine Aussortierung von wertlosen Menschen, nämlich an den KZ-Rampen, und das sollte es nie mehr geben. Zumindest theoretisch.
Kein Mensch und kein Amt kann mir vorschreiben, wo meine Grenzen der freien Entfaltung zu sein haben, solange ich daran keine überzogenen und somit moralisch verwerflichen Ansprüche stelle. Was überzogen oder meinen Verhältnissen angemessen ist, bestimmen derzeit leider Leute, die von der Realität eines dauerhaft zwangsverarmten Menschen in Deutschland absolut keinen Schimmer haben (und das wohl auch gar nicht so genau wissen wollen). Wer mißt da an wem, und mit welchem Maßstab? Und: Kann Geld so viel wichtiger als Menschenwürde sein?
Müßten diejenigen, die das festlegen, selbst davon leben (ohne Zugriff auf reiche Freunde oder eigene Rücklagen) — sie würden am 20. des ersten Monats auf der Straße stehen und betteln, da halte ich jede Wette.
Ich verlange keine Yacht, keine Kreuzfahrten, keine Villa im Grünen, keinen Reitstall und keinen Porsche. Ich verlange nichts weiter, als ein sinnvolles Leben führen zu können; das Recht, mehr tun zu können als zu Hause zu sitzen, vor mich hinzuvegetieren und dann bitteschön frühzeitig „sozialverträglich” zu versterben, um ja keinem zur „Last” zu fallen. Zu mehr ist der aktuelle Sozialhilfesatz nicht geeignet (und wohl auch nicht vorgesehen), insbesondere, wenn man dauerhaft darauf angewiesen ist. Das können die Erschaffer des Grundgesetzes auf keinen Fall so gemeint haben!
Ich sehe nicht ein, den Rest meines Lebens im stillen Kämmerchen mit Nichtstun zu verbringen oder mit dem, von dem ein paar Merkbefreite glauben, daß es für uns Unverwertbare ausreichen muß. Für dieses Leben habe ich völlig normale Ansprüche, wie sie jeder Mensch hat. Reichtum an Geld bedeutet mir nichts, aber ich möchte ein sozial reiches Leben haben, und das steht mir auch zu! Mit dem aktuellen Sozialhilfesatz ist das nicht machbar, da können hochbezahlte Spitzenpolitiker, Konzernbonzen und Manager in ihren gekauften Massenmedien noch so oft anderes behaupten. Bewiesen hat es übrigens noch keiner.
Mir diese Ansprüche nicht zuzugestehen, bedeutet gleichzeitig, meine Krankheit mindestens fahrlässig zu verschlimmern bzw. deren Verbesserung nicht zuzulassen. Die täglich vermittelte Erkenntnis, daß ich als Abfall des Arbeitsmarktes per politischem Willen aus der Gesellschaft ausgesperrt werde, ist dem Versuch, eine chronische mittelgradige Depression auch nur einigermaßen in den Griff zu bekommen, nicht gerade förderlich. Stattdessen bin ich durch Ihre Erpressungsmaßnahme gerade wieder in eine schwere Phase geraten. Das sollte einem vernünftig denken Menschen selbst dann ersichtlich sein, wenn er kein Psychiater ist.
Eine kleine Gegenüberstellung: Für ein menschenwürdiges Leben sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, durchgesetzt durch die Sozialämter, in (West-)Deutschland jeweils 351 Euro pro Monat genügen; Kinder bekommen noch weniger, und auch in sogenannten Bedarfsgemeinschaften wird noch einmal gespart. Und das gilt ja nicht für eine kleine Minderheit, sondern für Millionen von Menschen in Deutschland! Gleichzeitig bekommen Banken, die sich verzockt haben, gerade als Dankeschön dafür auch noch Milliarden Euro aus der Staatskasse in den Allerwertesten geschoben, einfach so. Deren Manager genehmigen sich außerdem rotzfrech noch Boni in schwindelnden Höhen. Wie realitätsfern muß man sein, um das zu akzeptieren, ja sogar noch zu verteidigen?
Ich habe also nur zwei Möglichkeiten:
- Ich breche das Gesetz.
- Ich lasse zu, daß das Gesetz mein Rest-Leben zerstört und mich (zer)bricht.
Welche der beiden würden Sie wohl wählen? Würden Sie sich lieber zerstören lassen, als die Richtigkeit von Gesetzen anzuzweifeln?
Mir ist zwar aus eigener Erfahrung bekannt, daß man als Angestellte einer Behörde Rückgrat und Moral an der Garderobe abgeben muß, um seinen Arbeitsplatz dauerhaft halten zu können, ohne Druck und Mobbing von allen Seiten zu bekommen. Das kann aber nie ein Grund sein, falsche Gesetze unreflektiert zu befolgen. („Ich habe nur Befehle ausgeführt.” — wo habe ich das nur schon einmal gehört?)
Ich jedenfalls akzeptiere solche asozialen Gesetze nicht. Meine Krankheit hindert mich zwar daran, regulär Geld zu verdienen, aber sie hindert mich nicht am logischen Denken — und auch nicht daran, für mein Recht auf ein sinnvolles Leben einzustehen, auch wenn es mich viel Kraft kosten wird, vielleicht sogar alle Kraft sowie den Rest meiner Gesundheit und Stabilität. Egal was dabei herauskommt: Ich werde dabei diese Gesetzgebung und ihre Durchführung (!) öffentlich als asozial, unmoralisch und grundgesetzwidrig bloßstellen.
In einem Gesellschaftssystem, das kapitalistisch ausgerichtet ist und in welchem ein gewisses Einkommen einfach erforderlich ist, um seine Rechte einfordern und nutzen zu können, ist es die verdammte Pflicht eines sozialen Rechtsstaates, jedem Einzelnen ein solches Einkommen zu ermöglichen, ohne auf seine wirtschaftliche Verwertbarkeit zu achten. Wenn dieser Staat dieser Pflicht nicht oder nicht hinreichend nachkommt, sondern im Gegenteil Gesetze und Verordnungen erläßt, die dieser Pflicht zuwiderlaufen, hat er die Bezeichnung sozialer Rechtsstaat nicht verdient. Dem Bürger bleiben daher nur zwei Möglichkeiten:
- auf seine Rechte und damit ggf. auf ein sinnvolles Leben zu verzichten,
- diese asozialen Gesetze zu brechen und schließlich deren Abschaffung zu bewirken.
Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden, denn ich habe nur ein Leben, und niemand wird mir das Wenige, das meine Krankheit mir davon läßt, wegnehmen — weder durch Erpressung noch durch Strafen.
Konsequenterweise werde ich Ihnen keine weiteren Kontoauszüge zukommen lassen. Mir ist bekannt, daß die eben angeprangerte asoziale Gesetzgebung es Ihnen erlaubt, entgegen des früheren Bankgeheimnisses direkt auf meinem Konto herumzuschnüffeln (auch wenn das mal gegen Terroristen gedacht war, aber das muß ja anscheinend keinen stören). Ein entsprechender Versuch, von dem ich früher oder später ja erfahren muß, wird sofort mit Namensnennung publiziert.
Ich verbitte mir des Weiteren auch jegliche sonstige Schnüffelei in meinem Privatleben, auch wenn das Ausspionieren der Bürger derzeit allgemein politische Mode ist. Dazu hören auch Ausforschungsversuche wie der Anruf bei Herrn [Sozialarbeiter] vom Donnerstag, 13.11.2008. Es gehört schon einiges an Chuzpe dazu, ausgerechnet einen Berufsgeheimnisträger für solche Schnüffeleien einspannen zu wollen. Wollen Sie es vielleicht auch noch bei meinen Nachbarn, meinem Vermieter, meinen Ärzten, meinen Freunden usw. versuchen, um die Stasi-Methoden zu vervollständigen? Vielleicht auch noch das Telefon abhören und meine E-Mails lesen?
Sie erkundigten sich bei Herrn [...] danach, ob mir das Einzelbetreute Wohnen hilft (wobei wir beide davon ausgehen, daß das nicht der eigentliche Zweck Ihres Anrufs war). Er hatte ihnen gesagt, daß mich das stabilisiert. Das kann ich nur bestätigen. Herr [...] hat großartige Arbeit geleistet. Von Ihnen kann ich das nicht behaupten: Sie sind nämlich gerade dabei, diese ganze Arbeit wieder zunichte zu machen, meine Krankheit zu verschlimmern und mich zu destabilisieren. Gratuliere, haben Sie fein gemacht, dafür können Sie sich bestimmt einen Orden anheften lassen.
Ich verlange, daß Sie mit diesen Schikanen aufhören und den kompletten Sozialhilfesatz ausbezahlen. Außerdem erwarte ich die Ausstellung eines neuen Bescheides über die volle Höhe des Satzes.
Wenn Sie weiterhin der Meinung sind, daß ich dem Sozialamt Geld schulde, dann darf ich nochmals ausdrücklich an das Jahr 2002 erinnern. Damals hat mir das Sozialamt Düsseldorf rund 8000 Euro an Schulden, unzählige Zusammenbrüche und jahrelange, teils illegale Belästigungen durch Gläubiger aufgezwungen. Durch bewußtes Ignorieren meiner damaligen bekannten Hilflosigkeit durch das Sozialamt Düsseldorf mußte ich in jenem Jahr vier Monate lang ohne Strom und warmes Wasser leben und bei Freunden und Bekannten um Essen betteln, um schließlich durch weitere Ignoranz die Wohnung ganz zu verlieren.
Statt die dringend nötige Hilfe bereitzustellen, wurden mir immer wieder neue Papiere abverlangt, bis der Kopienstapel einen guten Zentimeter dick war. Als Ihren Kollegen nichts mehr einfiel, was sie noch fordern könnten, ging die ganze Akte auf dem Amtsweg vom 5. in den 3. Stock im Gebäude Kasernenstraße 1 „verloren”. Ein zweiter Antrag wurde auf die gleiche Weise verschleppt und schließlich mit nichtigen Gründen abgelehnt — man war sich offenbar darüber im Klaren, daß ich nicht in der Lage sein würde, dagegen vorzugehen, also konnte man es ja mal versuchen, so ganz unverbindlich.
Darauf, daß ich bereits zu dieser Zeit Anspruch auf Hilfe durch einen Sozialarbeiter gehabt hätte, wurde ich nicht hingewiesen. Genauso verhielt es sich mit weiteren Hilfsmaßnahmen, die mir nicht nur den Verlust der Wohnung, sondern auch eine wesentliche Verschlimmerung meiner Krankheit hätten ersparen können. Damit sind wir wieder bei § 223 StGB, auf den ich schon in meiner letzten E-Mail hingewiesen habe, bzw. hier gilt wohl eher § 340 StGB — schade, da sind die möglichen Strafen nicht so hoch.
Der Schuldenbetrag plus Schmerzensgeld und Schadenersatz, die für dieses Verbrechen eigentlich fällig wären, reichen dicke aus, um mich für den Rest meines Lebens von jeglicher Pflicht zu befreien, dem Sozialamt nochmal irgend etwas abtreten zu müssen. Die Frage, wann das Sozialamt gedenkt, diese Schulden zu bezahlen und sich zu entschuldigen, stelle ich gar nicht erst.
Um noch auf Ihre Streichungen und falschen Vermutungen über mein Einkommen einzugehen: Der angesetzte Betrag von 184 Euro pro Monat bezieht sich offenbar gar nicht auf eBay-Einnahmen (was man aus dem Auszug leicht hätte herauslesen können), sondern wohl aus denen aus einem Honorarvertrag mit dem Webportal gulli.com, für das ich ein paar Monate lang Artikel geschrieben und lektoriert habe. Dieses Vertragsverhältnis ist wegen einer, sagen wir es mal neutral, Meinungsverschiedenheit seit September beendet. Die letzte Zahlung ging im Oktober ein; diesen Monat wird es keine Zahlung von Gulli mehr geben.
Für den Fall, daß Sie mich weiterhin grundgesetzwidrig wirtschaftlich einschränken und damit gesundheitlich schädigen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ach ja, eine rhetorische Frage noch: Sind die Worte „Grundsicherung und Integration” im Namen Ihrer Behörde ein Schreibfehler, und das sollte eigentlich „Grundrechtsentzug und Isolation” heißen, oder ist das orwell'sches Neusprech?
Hochachtungsvoll
