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Widerspruchsbegründung

Bescheid vom 01.12.2008 (Poststempel 08.12.2008)
Widerspruchsbegründung

Guten Tag Frau Dütz,

zur Begründung des Widerspruchs vom 17.12.2008 (via Sozialgericht) berufe ich mich zunächst vollumfänglich auf meinen Widerspruch vom 21.11.2008. Trotz Zuverdienst bin ich nicht in der Lage, meinen Lebensunterhalt (incl. Inanspruchnahme meiner Grundrechte) ausreichend zu bestreiten. Wenn dem so wäre, wäre ich wohl kaum verrentet.

Meine Mitwirkungspflicht wäre mit der Vorlage des aktuellen Kontostandes bereits erfüllt gewesen. Nur weil Sie mich in Panik versetzt hatten, bin ich weit über das hinausgegangen, was zu meinen Mitwirkungspflichten gehört. Darüber haben Sie ja in Ihrem letzten Bescheid großzügig hinweggesehen.

Sollte sich vor Gericht herausstellen, daß ich doch aus irgendwelchen Gründen verpflichtet sein könnte, meine Kontoauszüge vorzulegen, dann werde ich diese ausschließlich dem Gericht vorlegen. Aus bisherigen Erfahrungen schließe ich, daß ich durch das Sozialamt eine fehlerhafte Beurteilung der Informationen zu meinem Nachteil befürchten muß.

Im übrigen kann ich mir den süffisanten Hinweis nicht verkneifen, daß die Kosten, die durch Ihre fortgesetzte Rechtsbeugung (Verstoß gegen § 67 Abs. 3 SGB X) entstehen, mit Sicherheit den Betrag überschreiten, den Sie mir noch abpressen können.

Hochachtungsvoll