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Die Lüge des A-Sozialamtes

Sehr geehrte Frau Becker,

Sie erhalten Eingliederungshilfe gem. § 53 Sozialgesetzbuch zwölf (SGB XII) in Form des Betreuten Wohnens.

Laut Auskunft des Sozialamtes der Stadt Düsseldorf verfügen Sie seit Anfang 2008 über Einkünfte in Form von Verkäufen über Ihren Shop bei eBay in unterschiedlicher Höhe.

Um überprüfen zu können, ob Sie sich an den Kosten zum ambulanten betreuten Wohnen beteiligen können, bitte ich Sie daher um Übersendung von Kopien Ihrer Kontoauszüge von 01/2008 - 12/2008.

Auf die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft gem. §§ 60, 66 Sozialgesetzbuch I wird verwiesen. Danach ist derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistungen erheblich sind.

Bitte übersenden Sie mir die erforderlichen Unterlagen bis zum 23.01.2009, da ich ansonsten gehalten bin, die Hilfe wegen fehlender Mitwirkung einzustellen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen