Sehr geehrte Frau Becker,
sie [sic] haben die Kostenübernahme des Betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshil-fe gem. §§ 53 ff. SGB XII beantragt.
Diese Leistungen stelle ich rückwirkend zum 01.01.2009 ein .
Begründung:
Gemäß § 2 Absatz I SGB XII erhält derjenige keine Sozialhilfe, der sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann.
Aufgrund der Erkenntnisse der Stadt Düsseldorf besteht die begründete Vermutung, dass Sie aus Verkäufen bei Ebay regelmäßig nennenswertes, also über der relevanten Grenze liegendes, Einkommen und Vermögen erzielt haben.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sind Sie leider nicht bereit, diese Vermutung durch Vorlage der Einkommens- und Vermögensnachweise zu entkräften. Deshalb bin ich gezwungen, rückwirkend zum 01.01.2009 die Leistungen einzustellen. Sobald Sie die gefragten Unterlagen vorlegen, bin ich bereit, meine Leistungen wieder aufzunehmen, sofern Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem nicht entgegenstehen.
Ihr Bewo-Anbieter erhält einen [sic] Durchschrift dieses Schreibens.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen
Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim
Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland, 50663 Köln, oder
zur Niederschrift beim Direktor des Landschaftsverbandes
Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln (Deutz), einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen
Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dieses
Verschulden Ihnen zugerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
