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Widerspruch an LVR

Sehr geehrte Damen und Herren,

interessante Wertung, das sagt sehr viel aus. Ich habe immerhin eine Eidesstattliche Versicherung eingereicht, mit der ich mich strafbar machen würde, wenn ihr Inhalt falsch oder sogar nur „versehentlich” falsch wäre. Das Sozialamt Düsseldorf dagegen hat Ihnen schlicht ein Lügenmärchen aufgetischt.

Die „begründete Vermutung”, daß ich „regelmäßig nennenswertes Einkommen [...] erzielt” hätte, basiert ausschließlich auf den Kontoauszügen, die mir das Sozialamt abgepreßt hat. Darin ist jedoch nur ersichtlich, daß ich in dieser Zeit pro Monat jeweils rund 200 Euro vom Gulli-Verein in Wien erhalten habe. eBay-Verkäufe sind darin nur in geringem Maße aufgeführt und auch zustande gekommen, da ich wegen der Arbeit für das Webportal gulli.com gar keine Zeit für eBay-Verkäufe hatte. Ich hatte dem Sozialamt mitgeteilt, daß diese Tätigkeit für gulli.com nur über drei Monate ging (Juli, August, September) und wir uns dann wegen Differenzen getrennt haben.

Das Sozialamt kann offensichtlich nicht rechnen (oder will es nicht, je nach Sichtweise). Meine Rente beträgt 356 Euro (netto), und selbst, wenn ich wirklich jeden Monat — was nicht der Fall ist — 200 Euro dazuverdienen könnte, ist das kein Einkommen, von dem ich allein leben könnte; denn bereits meine Miete betrug in 2008 pro Monat 480 Euro (incl. NK; seit 01.01.2009 sind es 490 Euro).

Tatsächlich ist mir ein regelmäßiges nennenswertes Einkommen überhaupt nicht möglich, weil ich an einer Sache normalerweise nicht dauerhaft dranbleiben kann — warum bin ich wohl verrentet? Gulli wäre da eine echte Chance für mich gewesen, aber nachdem dort eine relevante Zusage nicht eingehalten worden war, war eine Weiterarbeit für mich ausgeschlossen. Das habe ich dem Sozialamt auch mitgeteilt, aber dort hat man nicht einmal zur Kenntnis genommen, daß dieses Einkommen gar nicht aus Verkäufen bei eBay stammt, sondern weiterhin wider besserem Wissen behauptet — auch gegenüber dem Sozialgericht —, daß ich regelmäßig Einkommen aus solchen Verkäufen erzielen würde. Offenbar wurden Sie genauso angelogen wie das Sozialgericht.

Sie erklären, meine Gründe seien für Sie nicht nachvollziehbar. Ich weiß ja nicht, wie Sie das sehen, aber trotz meiner Bedürftigkeit, meiner Krankheit und den damit zusammenhängenden Problemen glaube ich, noch so etwas wie eine Privatsphäre zu haben, auch wenn sich unser Bundesinnenminister größte Mühe gibt, diese weitestgehend abzuschaffen.

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in der erwähnten Streitsache mittlerweile zwar behauptet, es spreche nichts dagegen, mir die Kontoauszüge der letzten drei Monate abzuverlangen. Dagegen werde ich noch vorgehen, da es m. E. sehr wohl einen Unterschied macht, ob diese Auszüge bei Antragstellung oder einfach mal so mitten im laufenden Sozialhilfebezug verlangt werden, und das völlig ohne Begründung bzw. unter Vorspiegelung einer nicht vorhandenen Begründung.

Allerdings stellt es im Schreiben an das Sozialamt Düsseldorf vom 16.01.2009, mir in Kopie zugegangen, auch klar:

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Antragstellerin ihrer Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen für die vergangenen drei Monate sehr wohl nachgekommen ist. Sie hat auf Ihre entsprechende Aufforderung vom 29.10.2008 mit ihrer e-mail vom 01.11.2008 Kontoauszüge für die Zeit vom 04.08.2008 bis 31.10.2008 eingereicht.

Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen halte ich im Fall der Antragstellerin im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruchs auf zukünftige Leistungen vor dem Hintergrund der zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für problematisch, auch vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05.

Des weiteren teilte das Gericht dem Sozialamt mit:

Ich halte es für sinnvoll, [...] der Antragstellerin währenddessen weitere Leistungen zu gewähren und die Frage des anzurechnenden Einkommens danach wieder aufzugreifen.

Ich gehe davon aus, daß Ihre Behörde von diesen Äußerungen genauso betroffen ist. Sie haben demnach keinen Anspruch darauf, meine Kontoauszüge für das ganze Jahr 2008 einzusehen. Die Leistungen sind dagegen weiter zu gewähren.

Ich hatte sowohl dem Gericht als auch dem Sozialamt vorher bereits mitgeteilt, daß ich nur bereit bin, die weiteren Kontoauszüge dem Gericht vorzulegen, nicht jedoch (nur) dem Sozialamt, da ich es vom Sozialamt Düsseldorf seit Jahren quasi gewohnt bin, daß meine Unterlagen fehlerhaft zu meinen Ungunsten beurteilt werden (wenn man sie nicht gleich ganz „verliert” oder man mir immer neue Unterlagen oder andere Darstellungen der vorgelegten Unterlagen abverlangt — aus Unfähigkeit oder Unwillen, diese selbst zu interpretieren, überlasse ich dem geneigten Leser). Auch bin ich es quasi gewohnt, daß mir wichtige Rechte verschwiegen und dafür nicht vorhandene Pflichten auferlegt werden.

Den eigentlichen Grund für diese ganze Lügen-Aktion des Sozialamtes Düsseldorf vermute ich ganz woanders. Die Mitarbeiterin Dütz des Sozialamtes Düsseldorf, die für mich zuständig ist, rief am 13.11.2008 bei Herrn [Sozialarbeiter] (Graf-Recke-Stiftung) an. Herr [...] betreute mich bisher im Rahmen des ambulanten einzelbetreuten Wohnens. Bei diesem Anruf versuchte Frau Dütz, von Herrn [...] — einem Berufsgeheimnisträger! — Informationen über mich zu erlangen. Selbstverständlich hat Herr [...] ihr keine Auskünfte gegeben. Erst seitdem versteigt sich Frau Dütz und versteigen sich andere Mitarbeiter des Sozialamts zu der Aussage, ich hätte ein regelmäßiges erhebliches Einkommen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Keineswegs. Es wäre nicht der erste Rache-Akt des Sozialamtes Düsseldorf gegen mich, das gab es alles schon. Fragen Sie doch mal beim Sozialamt Düsseldorf, warum für meinen Sozialhilfeantrag in 2002 bergeweise unnötige Unterlagen angefordert, das Verfahren verschleppt, mir Rechte vorenthalten, mein Gesundheitszustand (schwere depressive Phase) ignoriert und der gesamte Vorgang schließlich „verloren gegangen” wurde.

Aufgrund Ihrer Leistungseinstellung habe ich meine Mutter darüber informiert, daß Ihre (übrigens in ziemlich unhöflichem Ton gehaltene) Nachforderung nicht mehr relevant ist. Meine Mutter hat daraufhin erklärt, daß sie die noch rückholbaren Zahlungen bei ihrer Bank zurückbuchen lassen wird. Sie wird erst wieder Zahlungen leisten, wenn diese mir auch zugute kommen.

Ich darf schließlich darauf hinweisen, daß sich mein Gesundheitszustand seit dieser Aktion des Sozialamtes Düsseldorf auch wieder wesentlich verschlechtert hat und die Gefahr besteht, daß aus meiner mittelgradigen Depression wieder eine schwere wird.

Ach ja, und drucken Sie die Rechtsbehelfsbelehrung bitte größer. Diese kleine Schriftgröße bei so einer wichtigen Mitteilung ist eine Zumutung.

Mit freundlichen Grüßen