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Schreiben ans Sozialgericht

Sehr geehrte Frau [Richterin],

das Sozialamt ignoriert weiterhin die Tatsache, daß es die Kontoauszüge nicht bei Antragstellung, sondern mitten im Sozialhilfebezug einforderte, einfach so und ohne eine Begründung. Diese wurde auch nicht nachgereicht. Die offizielle Begründung in der Anforderung, daß diese Daten zur „Bearbeitung des Antrags” erforderlich seien, wurde später auch nicht weiter ausgeführt. Eine solche Begründung wäre aber nach § 67 a SGB X erforderlich.

Welcher Antrag nun eigentlich gemeint war, ist mir bis heute nicht mitgeteilt worden. Aber das Ignorieren von Tatsachen, die dem Sozialamt nicht passen, ist dort ja Programm; dafür habe ich mehr als genug Beispiele erlebt. Ich gehe eher davon aus, daß es sich um eine reine Ausforschungsmaßnahme handelte, nach dem Motto, mal gucken, ob da vielleicht was zu holen ist. Ob diese Vorgehensweise legal ist, ist anzuzweifeln.

Stattdessen verlangt das Sozialamt nun die regelmäßige Vorlage der Kontoauszüge. Es gesteht mir also nun überhaupt kein menschenwürdiges Leben mehr zu, sondern möchte die völlige Kontrolle über meine Finanzen haben. Ich stelle hier einmal eines klar:

Jeden, der behauptet, man könne vom aktuellen Sozialhilfesatz legal und auf Dauer ein menschenwürdiges und sinnvolles Leben führen, bezeichne ich öffentlich und vor Zeugen als Lügner.

Möge man mich ruhig anzeigen (ich tippe auf §§ 186, 187 StGB). Vor keinem ordentlichen Gericht wird irgendjemand beweisen können, daß diese Behauptung stimmt; was nicht wahr ist, kann man nicht beweisen. Das ist vom Gesetzgeber im Übrigen offenbar auch gar nicht gewollt.

Das Sozialamt ignoriert weiterhin, daß ich nur mit den mir möglichen Zuverdiensten in der Lage bin, das auszugleichen, was mir die Sozialhilfe vorenthält, obwohl das gemäß § 1 SGB I offiziell ihr Zweck ist: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Daß die nachrangigen Gesetze dieses Recht quasi wieder einkassieren, ändert nichts daran; Grundgesetze gehen immer vor! Auch die Erklärung der Bundesjustizministerin (ergänzend: meine Reaktion darauf im Blog), die Sozialhilfe würde ja noch ein Minimum an sozialer Teilhabe sicherstellen, hilft da nicht weiter; gelten für wirtschaftlich unverwertbare Menschen wie mich nur noch ein Minimum an Grundrechten? Bin ich somit nur noch ein bißchen Mensch? Nein, Grundrechte sind binär: Sie gelten vollständig oder gar nicht! Zudem Frau Zypries natürlich Unsinn erzählt, und ich glaube kaum, daß sie den Beweis für ihre Behauptung erbringen könnte.

Um das genauer auszuführen: Die Ausgaben, für die ich diese zusätzlichen Einnahmen verwende, dienen dem Zweck, meine psychische Situation zu stabilisieren. Sie sind für mich lebensnotwendig; sind sie mir entzogen, so sehe ich mich nicht mehr in der Lage, mit meiner Krankheit fertigzuwerden. Denn vernünftige Hilfen wurden mir bislang nicht angeboten; was ich bisher gefunden habe, konnte ich nicht als sinnvoll oder auch nur irgendwie hilfreich ansehen (dazu gehörte auch ein Aufenthalt in der Grafenberger Klinik in 2004, das war eine Erfahrung von Inkompetenz hoch 10). Also habe ich mir eigene Wege gesucht, und diese haben bis Ende Oktober 2008, als das Sozialamt dazwischenfunkte sehr gut geholfen.

Umgekehrt bin ich nur über Rente und eigenen (unregelmäßigen) Verdienst nicht in der Lage, auch nur meine notwendigsten Kosten zu bestreiten. Wenn ich das unabhängig vom Sozialamt tun könnte, wäre ich schon längst dort weg, denn ich möchte mich keinen Moment länger als nötig von dieser Behörde terrorisieren lassen!

Denn was anderes als Psychoterror ist es, wenn das Sozialamt, statt seine Pflichten zu beachten (insbesondere bezüglich Art. 1 GG), folgendes verursacht:

... und somit eigenem Verstoß gegen § 340 StGB? Oder ist unser Staat schon so wenig sozialer Rechtsstaat, daß das alles einfach ganz normal ist? Mir kann keiner erzählen, daß man sich beim Sozialamt nicht darüber klar ist, welchen Schaden man hier anrichtet. Aber auch hier ist die Ignoranz Programm. Denn man würde ja sonst das eigene Motto verletzen, welches da lautet: Geld geht vor Menschen!

Um auf das Schreiben des Sozialamtes zurückzukommen: Natürlich ist die Bedürftigkeit weiterhin feststellbar. Man muß nur Kontoauszüge lesen und rechnen können. Das ist jedoch gar nicht gewollt, denn damit müßte man anerkennen, daß ich weiterhin einen Anspruch auf Sozialhilfe habe. Diese Art von Unwilligkeit oder (gespielter?) Unfähigkeit habe ich vom Sozialamt bereits öfter kennengelernt.

Und wie gesagt: Wenn ich diese Leistungen nicht wirklich brauchen würde, ich wäre lieber gestern als heute unabhängig von diesem Amt. Ich bin keine Masochistin und stehe auch sonst nicht auf Demütigung.

Fast schon lächerlich wird es langsam, daß in diesem Schreiben immer noch (für den relevanten Zeitraum) von eBay-Verkäufen gesprochen wird. Das ist ja schon ein eklatanter Mangel an Auffassungsgabe oder schon wieder willentliche Ignoranz?

Ich reiche dem Gericht nun einmalig die Kontoauszüge seit November 2008 nach, diese dürfen auch an das Sozialamt herausgegeben werden. Eine völlige Kontrolle meiner Finanzen und damit meines Lebens durch das Sozialamt Düsseldorf kommt für mich nicht in Frage. Wenn man mich dort unbedingt loswerden will, sollen sie mich erschießen. Das wäre die Aberkennung des letzten, noch verbliebenen Grundrechts; darauf kommt es aber ja nicht mehr an, wenn alle anderen Rechte nicht mehr relevant sind. Ich lasse mich nicht Stück für Stück demontieren (nicht daß ich unterstellen wollte, man wüßte dort, was Menschenwürde ist, aber ich hoffe doch, daß das Gericht hier die nötigen Grenzen zieht).

Sollte im Übrigen meine Depression in Suizidalität übergehen, dann wird das Sozialamt dafür die Verantwortung tragen müssen. Es wäre nicht das erste Mal, daß diese Behörde so weit geht. Lassen Sie sich von meinen sprachlichen Fähigkeiten bitte nicht irritieren; ich bin psychisch nahezu am Ende. Damit werde ich, wie schon erwähnt, um etwa vier Jahre in meinen Bemühungen, meine Krankheit in den Griff zu bekommen, zurückgeworfen, und das binnen weniger Wochen. Das kann nicht Sinn einer Sozialgesetzgebung sein.

Hier treffen bereits die ersten kostenpflichtigen Mahnungen ein. Die Rechnung über die aufgelaufenen Mahngebühren werde ich dem Sozialamt zukommen lassen, sobald dessen Repressionsmaßnahmen beendet sind und ich wieder zahlungsfähig bin. Lebensmittel reichen noch mit Glück für etwa zwei Wochen, aber gesund ist die Auswahl nicht mehr unbedingt. Mit der Strom-/Gas-Vorauszahlung bin ich jetzt fast eine Woche im Rückstand. Noch halten die Stadtwerke still. Wenn ich wirklich so viel Extra-Einkommen hätte, wie das Sozialamt insbesondere gegenüber dem LVR behauptet, hätte ich jetzt wohl kaum solche Probleme.

Mit freundlichen Grüßen