Guten Tag Frau Dütz,
langsam muß ich Ihre Lesefähigkeiten bzw. Ihren Lese-Willen ganz offiziell anzweifeln. Sie können (oder wollen) nicht nur keine Kontoauszüge lesen — was ich daraus schließe, daß Sie weiterhin behaupten, ich hätte im fraglichen Zeitraum relevante Einnahmen aus eBay-Verkäufen gehabt —, sondern ignorieren weiterhin Tatsachen und Fragen, die Ihnen nicht in den Kram passen.
Selbstverständlich hat sich mein Widerspruch vom 21.11.2008 damit nicht erledigt. Sie schulden mir nämlich weiterhin die Begründung für die Anforderung der Kontoauszüge vom 29.10.2008 sowie Antworten auf weitere Fragen.
Das Landessozialgericht NRW hat mit Beschluß vom 12.07.2006, AZ: L 9 B 48/06 ER entschieden, daß Kontoauszüge zwar Beweismittel sind. Ihre Vorlage ist aber nur gerechtfertigt, wenn bereits vorher ein begründeter Verdacht auf Leistungsmißbrauch besteht.
Die Begründung für Ihre Anforderung lautete jedoch nur, die Auszüge seien zur „Bearbeitung des Antrags” erforderlich. Dieser Antrag war nicht genauer bezeichnet. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt und befinde mich weiterhin im laufenden Sozialhilfebezug. Ein konkreter Neu-, Verlängerungs- oder Änderungsantrag lag Ihnen nicht vor.
Ich unterstelle daher eine der folgenden Möglichkeiten:
- Es gab einen Informanten, der sich einen drauf runterholte, mich „verpfiffen” zu haben, und den Sie mir verschweigen (ich wüßte dafür durchaus mindestens einen Kandidaten);
- Sie verfügen bereits rechtswidrig über meine sämtlichen Kontoauszüge für 2008, wollen das aber nicht zugeben und versuchen daher, mich dazu zu zwingen, Ihnen diese auch offiziell auszuhändigen;
- Sie haben mir auf anderem Wege hinterherspioniert (Langeweile?).
Um diese Möglichkeiten zu untersuchen, verlange ich schnellstmöglich Akteneinsicht in die komplette Leistungsakte, verbunden mit der Möglichkeit, mir daraus ggf. Teile zu fotokopieren.
Nicht eingegangen sind Sie außerdem auf meinen Vorwurf, einen Berufsgeheimnisträger zum Zwecke der Ausforschung meiner persönlichen Verhältnisse kontaktiert zu haben. Sie haben sich damit möglicherweise der Nötigung zum Verstoß gegen § 203 Abs. 5 StGB strafbar gemacht. Des weiteren haben Sie vermutlich deswegen, weil der Sozialarbeiter nicht „mitspielen” wollte, durch eine Lüge gegenüber dem LVR dafür gesorgt, daß ich keine Betreuung mehr habe. Ich unterstelle, daß Sie damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollten: den Sozialarbeiter abzuschießen und mich zu schwächen.
Zu diesem Vorgang verlange ich von Ihnen zum einen eine Klarstellung gegenüber dem LVR, so daß dieser die Leistungen wieder aufnimmt, und zum anderen eine Entschuldigung an mich. Anderenfalls werde ich Ihren Nötigungsversuch zur Anzeige bringen, und Ihr Vorgesetzter darf sich über die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde „freuen”.
Des weiteren verlange ich, daß Sie und Ihre Kollegen von der Rechtsabteilung in Zukunft die Behauptung unterlassen, ich hätte im Zeitraum August bis Oktober 2008 „relevante Einkünfte aus Verkäufen im Internet” bzw. „aus Verkäufen bei eBay” gehabt. Diese Behauptung ist falsch. Ich habe das mehrfach klargestellt, aber Sie haben das konsequent ignoriert. Sollte diese Behauptung noch einmal vom Sozialamt getätigt werden, erwäge ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den jeweiligen Mitarbeiter sowie eine kostenpflichtige Abmahnung. Meine hauptsächlichen Einnahmen in diesem Zeitraum stammen aus meiner Tätigkeit für das Webportal gulli.com.
Weiterhin verlange ich, daß Sie mir den Namen Ihres Dienststellenleiters sowie dessen Büroanschrift nennen. Außerdem begehre ich die Auskunft, ob Sie bei Ihrer Einstellung beim Sozialamt Düsseldorf einen Diensteid auf das Grundgesetz abgelegt haben. Sollte das der Fall sein, erwäge ich Strafanzeige wegen Verstoßes gegen den Diensteid.
Bezüglich weiterer Kontoauszüge bleibe ich bei meiner Haltung, diese auf Dauer, wenn überhaupt, nicht dem Sozialamt allein vorzulegen. Dies allein schon deshalb, weil Sie nun mehrfach bewiesen haben, daß Sie diese Auszüge gar nicht oder nicht korrekt lesen können oder wollen. Ich muß also dauerhaft unnötige nervliche Belastungen befürchten (§ 340 StGB), unabhängig davon, ob ich Ihnen die Auszüge vorlege oder nicht: Lege ich sie vor, dann lesen Sie da ja gern mal Unsinn rein; lege ich sie nicht vor, entziehen Sie mir die Leistung und gefährden meine Existenzgrundlage. Sie üben Psychoterror aus, und Sie wissen das ganz genau!
Ich werde also widerwillig die Kontoauszüge monatlich via Sozialgericht zur Verfügung stellen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Das Grundgesetz gewährt mir zwar in den Artikeln 1 bis 20 eine ganze Reihe Schutzrechte, die Sie damit ignorieren, aber das ist ja Zweck von Hartz IV bzw. der gesamten Sozialgesetzgebung, die eigentlich eine Repressionsgesetzgebung ist. Dabei geht es nur noch darum, Unverwertbare auszusortieren. Art. 19 Abs. 2 GG mußte den Gesetzgeber dabei offenbar nicht mehr interessieren.
Für die Übergabe der Kontoauszüge fallen dann allerdings monatlich pauschal 10 € Kosten an, deren Übernahme ich im voraus durch Überweisung zusammen mit der Sozialhilfe erwarte. Denn da dem Sozialamt der Datenschutz (nicht nur im Internet) ja herzlich egal ist, ist es immer noch nicht möglich, E-Mails mit PGP/GnuPG-Verschlüsselung zu übersenden. Ich habe das Ende Oktober wegen Ihres akuten Psychoterrors einmal gemacht, aber bin dazu auf Dauer nicht bereit. Gerade wenn so persönliche Dokumente regelmäßig übers Internet versandt werden, besteht die Möglichkeit, an deren Inhalt durch einen gezielten Man-in-the-Middle-Angriff heranzukommen. E-Mails haben den Status einer Postkarte, jedes Netzwerkgerät auf dem physischen Weg kann dazu mißbraucht werden, sie mitzulesen! Also muß ich die Auszüge ausdrucken, einen Umschlag dafür verwenden sowie Zeit dafür in Anspruch nehmen, um sie direkt beim Sozialgericht in den Briefkasten zu werfen. Für diesen unnötigen Aufwand haben Sie aufzukommen.
Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, daß ich Ihnen die Informationen über die Nebenkostenerhöhung zur Miete vorgelegt habe, und zwar nach Ihrer Erpressung der Kontoauszüge (Sie können sich dafür also nicht darauf berufen, daß das ein zugrundeliegender Antrag sei). Somit ist Ihnen bekannt, daß die Nebenkosten seit Januar 2009 bei 100 € pro Monat liegen, somit die gesamte Miete 490 und nicht mehr 480 € monatlich beträgt. Insofern erwarte ich eine Korrektur Ihres Bescheides.
Ich erwarte von Ihnen weiterhin, da Sie ja zur Beratung verpflichtet sind, eine Antwort auf die Frage, wie jemand auf Dauer, ohne gegen dieses Repressionsgesetz zu verstoßen, von 351 € im Monat ein sinnvolles und menschenwürdiges Leben führen können soll (wobei ja nach Ihrer Auskunft vom Oktober 2007 davon auch noch rund 50 € pro Monat für Reparaturen etc. zurückzulegen wären). Diese Antwort sind Sie mir bis heute schuldig geblieben. Ich bestehe darauf, daß Sie mir erklären, wie damit meine — nun wirklich nicht luxuriöse! — Lebensführung gedeckt sein soll. Wenn diese Antwort weiterhin ausbleibt, werde ich Sie regelmäßig daran erinnern, und wenn ich täglich E-Mails schicke.
Die Kosten zur soziokulturellen Teilnahme sehen bei mir über das Jahr verteilt nämlich etwa so aus:
| 2008 | 2009 (geplant) | |
|---|---|---|
| Pop-Konzerte | Runrig, 18.07., Gelsenkirchen, Eintritt 34,50 €; Chris de Burgh, Schwetzingen, 10.08., Eintritt: rund 35 €*, Bahnfahrt rund 60 €**, Hotelkosten 120 € | Chris de Burgh, Karlsruhe, 22. Mai, Eintritt rund 40 €*, Fahrtkosten voraussichtlich etwa 65 €**, Übernachtungskosten noch unklar; Chris de Burgh, Weinheim, 20. Juni, Eintritt rund 40 €* |
| Geburtstag Mutter (xx.06.) | Fahrtkosten nach Mannheim rund 55 €**, dazu Einzelfahrscheine im Verkehrsverbund Rhein-Neckar | Fahrtkosten nach Mannheim rund 30 €, dazu Einzelfahrscheine im Verkehrsverbund Rhein-Neckar; verbunden mit dem Konzert in Weinheim |
| LinuxTag (freiwillige Mitarbeit für die Fellowship der FSFE) | Ende Mai/Anfang Juni, Berlin, Fahrtkosten rund 100 € | 24. - 27. Juni, Fahrtkosten direkt von Mannheim aus 58 €**, Rückfahrt nach Düsseldorf gut 50 €** |
| BahnCard 50 für Rentner | Fälligkeit Juli, 110 € | Fälligkeit Juli, 115 € |
| Geburtstagsfeier einer Freundin, Treffen mit weiteren Freunden | Ende August, Berlin, Fahrtkosten rund 100 €** | Ende August, Berlin, Fahrtkosten gut 100 €** |
| BigBrotherAwards zusammen mit einer Freundin | 24.10., Bielefeld, Fahrtkosten ca. 35 €** (incl. Fahrscheine vor Ort), Übernachtung im DZ 22 €, plus Verpflegung | - derzeit noch nicht geplant - |
| Großdemo des AK Vorrat „Freiheit statt Angst” | 11.10., Berlin, Fahrtkosten rund 100 €, plus Gastronomiekosten | - Termin noch nicht bekannt - |
| Weihnachtsbesuch bei Mutter und Freunden | Mitte Dezember, Mannheim und Heidelberg, Fahrtkosten rund 55 €**, plus Fahrscheine vor Ort | Anfang/Mitte Dezember, Mannheim/Heidelberg, Fahrtkosten ca. 60 €** plus Fahrscheine vor Ort |
| Chaos Communication Congress | 27. - 30.12., Berlin, Fahrtkosten rund 100 €**, Eintritt 35 € (ermäßigt; normalerweise 80 €), plus Gastronomiekosten | 27. - 30.12., Berlin, Fahrtkosten gut 100 €, Eintritt vermutlich wieder um 35 €, plus Gastronomiekosten |
* vergünstigt wegen Begleitung eines Rollstuhlfahrers
** Normalpreis halbiert durch BahnCard 50, würde sonst
doppelt so viel kosten
29-€-Tickets kommen übrigens wegen der Notwendigkeit der langfristigen Buchung (gerade auf der Strecke Düsseldorf — Berlin) und der absoluten Zugbindung grundsätzlich nicht in Frage, weil es immer mal wieder spontane Planänderungen gibt, die ich nicht unbedingt beeinflussen kann (Terminänderungen oder Krankheit bei anderen, oder auch eigene Krankheit). Die 29-€-Tickets sind nicht umtauschbar und verfallen ersatzlos, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden können, so daß im Falle des Falles der kurzfristige Erwerb eines neuen Fahrscheines zum Normalpreis (bzw. mit BC50-Vergünstigung) erforderlich wäre.
In Berlin fallen jeweils keine Übernachtungskosten an, weil ich dort privat bei Freunden übernachten kann.
Dazu kommen noch die Beiträge zum Chaos Computer Club Düsseldorf Chaosdorf e. V., derzeit 3 € pro Monat, und zur Fellowship der Free Software Foundation Europe (FSFE), derzeit mindestens 60 € pro Jahr.
Weitere Besuche bei Freunden und/oder politischen oder computer-affinen Veranstaltungen sind möglich und können sich auch relativ spontan ergeben.
Das ist meine Vorstellung von einer soziokulturellen Teilhabe, und nicht einmal im Monat die Wahl zwischen einer CD und einer Kinokarte! Wobei CDs natürlich auch noch dazukommen, denn ich soll ja schließlich keine Raubkopien verwenden, oder?
Falls es Ihnen zu umständlich ist, die ganzen Links aus den Fußnoten in Ihren Browser zu tippen: Dieser Brief steht, wie die gesamte Dokumentation Ihres Psychoterrors, auf meiner Website, dort können Sie direkt draufklicken.
Diese „Highlights” im Laufe eines Jahres sind für mich ein wesentlicher Teil meiner psychischen Stabilisierung. Wenn mein restliches Leben darin bestehen soll, nur noch zu Hause zu sitzen, dann können Sie mich auch gleich erschießen (und wenn das im SGB stünde, würden Sie es vermutlich sogar tun, denn was da drinsteht, ist ja alles bestens, nicht wahr?)
Dazu kommt noch all das, was ich angeblich aus Rücklagen decken soll, deren Machbarkeit Sie mir ja bisher leider nicht erklären wollten, also Reparaturen, Ersatz-Anschaffungen, vernünftige Kleidung, Brille usw. All das habe ich aus meinen Zuverdiensten und aus Geldgeschenken meiner Mutter finanziert, weil der Gesetzgeber offenbar der Meinung ist, Menschen wie ich seien ja nur noch „Abfall” und müßten das alles nicht haben. Das lasse ich mir nicht gefallen. Grundrechte gelten nun mal ganz oder gar nicht. „Minimale” Grundrechte gibt es nicht, ich bin auch nicht nur noch ein „bißchen Mensch”.
Schließlich erlaube ich mir noch eine Frage zur Rechtsbehelfsbelehrung. Dort heißt es:
Bei Leistungsbezug sind Sie verpflichtet, [...] jede andere auch nur vorübergehende Abwesenheit [...] unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
Ab wann wird eine Mitteilung erwartet? Soll ich Ihnen bereits dann eine E-Mail schicken, wenn ich einkaufen gehe, weil ich dann nicht ans Festnetz-Telefon gehen kann? Eine Klarstellung über Dauer der Abwesenheit und die Entfernung wäre hier sinnvoll.
Hochachtungsvoll
