Ich bin ein Sozialschmarotzer …

… weil es gar nicht anders geht.

Ich muß seit Jahren von einem Sozialsatz „leben“, der seinen Zweck nicht erfüllt. Da ich mich nicht immer an die Regeln der Zwangsverarmung halte, sondern versuche, meine Situation zu verbessern, werde ich schikaniert – teilweise illegal, teilweise mit Unterstützung einer asozialen Gesetzgebung. Und die gekauften Massenmedien geben den Behörden dienstbeflissen recht: Sie nennen Menschen wie mich Sozialschmarotzer. Da sie das ungestraft dürfen, nenne ich die entsprechende Behörde A-Sozialamt.

Wir hätten da mal eben eine Schikane für Sie …

Mit einem Brief vom 30.10.2008 wurde ich aufgefordert, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Begründung: Man könne sonst meinen Antrag nicht bearbeiten. Ich holte den Brief einen Tag später abends (Freitag) aus dem Briefkasten und geriet erstmal halbwegs in Panik. Einen konkreten Antrag hatte ich zwar gerade gar nicht laufen, es war auch kein konkreter Hinweis dabei, um welchen es sich denn handeln könnte.

Allerdings war diese Anforderung mit einer netten kleinen Erpressung unterlegt: Wenn ich die Auszüge nicht bis eine Woche später vorlegen würde, bekäme ich für November kein Geld. Ein Blick aufs Konto belehrte mich, daß tatsächlich keine Sozialhilfe eingegangen war. Die Miete konnte nur abgehen, weil ich eine Reserve hatte und die Rente für November pünktlich ausbezahlt worden war. Hals über Kopf holte ich mir aus dem Online-Banking den Kontoauszug der letzten 90 Tage und schickte das PDF per Mail ans Amt.

Damit ging der Tanz aber erst los: Ich war nämlich ganz, ganz böse gewesen und hatte Einnahmen nicht gemeldet. Das hat auch einen Grund: Ich müßte nämlich normalerweise 70 % von allen Einnahmen an die Stadtkasse abtreten (§ 82 SGB XII). Diesen Vorgang nenne ich gesetzlich legitimierten Diebstahl, und das sehe ich insbesondere wegen des menschenunwürdig niedrigen Sozialsatzes gleich mal gar nicht ein.

Als ich mich eine knappe Woche später (Donnerstag, 06.11.2008) von der schweren Depressionsattacke, die das Ganze ausgelöst hatte, wieder erholt hatte, schrieb ich erstmal eine E-Mail:

Nach dem Absenden überprüfte ich nochmals mein Konto: Es war mittlerweile Geld eingegangen, aber rund 125 Euro weniger als sonst.

Am nächsten Montag (10.11.2008) hatte ich denn auch einen Bescheid dazu im Briefkasten. Darin wird mir vorgeworfen, daß ich meine „eBay-Einkünfte“ nicht gemeldet hätte. Nun ja, Kontoauszüge lesen war dort schon immer ein Problem. Ich hatte ein paar Monate für das Webportal gulli.com geschrieben und lektoriert und dafür natürlich Geld bekommen. Klar, ich verkaufe auch immer noch Artikel über eBay, hatte das aber während der Zeit bei gulli quasi stillgelegt, weil beides zusammen zu viel für mich war.

Und weil ich nun also so böse war, diese Einkünfte nicht gemeldet zu haben, spielt man beim A-Sozialamt gleich Richter und Henker in einem. Ein Gericht braucht es dann nicht mehr; beim A-Sozialamt kommt man (gesetzlich legitimiert!) ohne solche Nebensächlichkeiten aus. Ich brauchte denn auch ein paar Tage mehr, um meinen Widerspruch zu schreiben,

Noch während ich dabei war, entblödete sich die Sachbearbeiterin Frau Dütz nicht, ausgerechnet bei einem Berufsgeheimnisträger, nämlich dem mich betreuenden Sozialarbeiter, anzurufen, um zu versuchen, hinter mir herzuschnüffeln. Das ließ ich denn auch gleich noch in das Schreiben einfließen.

Ich war noch nicht ganz fertig, da wurden neue Register gezogen. Anscheinend hat Frau Dütz es jetzt ganz eilig damit, alle meine bösen Verfehlungen ans Licht zu zerren und mich damit optimal für die Stadt Düsseldorf abzocken zu können. Mit einem neuen Schreiben vom 13.11.2008 (also vom selben Tag, an dem sie versucht hatte, den Sozialarbeiter für ihre Stasi-Schnüffelei einzuspannen) drängt sie nicht nur auf erneute Herausgabe der Kontoauszüge ab Januar 2008, sondern will jetzt auch noch versuchen, mir mal wieder die Wohnung wegzunehmen, weil die ja sooo teuer und natürlich auch „unangemessen groß“ ist (wie war das mit dem Anmessen, wer mißt was womit?). Nee, mit mir nicht. Also schicke ich meinen Widerspruch wieder mal per Mail, weil ich zwar jetzt einen Toner im Drucker habe, aber cupsys noch installieren muß, damit ich ihn auch benutzen kann:

Guten Tag Frau Dütz,

da ich derzeit keinen Drucker zur Verfügung habe, schicke ich meinen Widerspruch vorab als PDF-Datei. Eine ausgedruckte und unterschriebene Version folgt.

Bezüglich Ihrer Aufforderung, die Wohnung zu wechseln, verweise ich darauf, daß es im September 2007 eine durch die Rentenversicherung veranlaßte psychiatrische Untersuchung gegeben hat, die meine krankheitsbedingten Probleme bestätigte. Der Rentenbescheid läuft noch bis 10/2009. Ich sehe nicht ein, das nochmal für das Sozialamt extra überprüfen zu lassen, zumal Psychiater-Termine in Düsseldorf mittlerweile nahezu unmöglich zu bekommen sind.

Hochachtungsvoll

Aushungern statt Argumentieren

Status 04.12.2008: Es wurde kein Cent Sozialhilfe ausbezahlt. Damit kann ich die Miete nicht bezahlen. Offenbar fällt den Herrschaften nichts ein, was sie antworten könnten, also antworten sie mit dem, was sie können: Verarmen, Aushungern, Ignorieren. Ich erwäge jetzt ernsthaft Strafanzeige.

War nur Spaß?

Einen Tag später ging ich zum Sozialgericht, um eine Einstweilige Verfügung zu bekommen, damit ich wegen der Miete nicht in zusätzliche Probleme gerate. Ich hatte aber leider nicht genug Papier dabei. Also Montag wieder, aber ich mußte was ausdrucken und schaffte das übers Wochenende nicht. Am Montag konnte ich dann endlich drucken, und dabei stellte ich so „nebenbei“ fest, daß das Geld am Freitag gutgebucht worden war.

Das könnte man jetzt auf zwei Arten deuten:

Sollte das zweite der Grund gewesen sein: Ziel erreicht. Habt Ihr mal wieder toll gemacht. Das Wort, das mir dazu einfällt, schreibe ich hier nicht öffentlich, es wäre nämlich sanktionsfähig. In die Knie zwingen lasse ich mich allerdings nicht. Ihr kennt mich noch nicht.

Nun lernt Ihr mich kennen.

Widerspruchsbegründung an das Sozialamt Düsseldorf vom 22.12.2008.

Natürlich bin ich selbst schuld!

Fax des Amtes für Grundrechtsentzug und Isolation soziale Sicherung und Integration an das Sozialgericht Düsseldorf vom 23.12.2008.

Anmerkung: Die Vermischung von alter und neuer Rechtschreibung sowie die teils eigenartige Kommasetzung sind so bereits im Original vorhanden. Die gestelzte Sprache soll wohl irgendwie Überlegenheit ausdrücken oder so.

Klar, ich hab's überhaupt nicht eilig, es entsteht kein bleibender Schaden, wenn mir Strom und Gas abgedreht und die Wohnung gekündigt wird, und die Depressionen sind bestimmt nur eingebildet. Ist doch alles nicht so schlimm, und da droht auch überhaupt keine Obdachlosigkeit. Natürlich habe ich es selbst in der Hand, auf all meine Grundrechte zu verzichten, um ein bißchen existieren zu dürfen. Ja, und dann will die auch noch ihre Persönlichkeit entfalten! Unglaublich!

(Wer Zynismus findet, darf ihn behalten.)

Offenbar ist das dem A-Sozialamt aber immer noch nicht genug. Hey, die wagt es, zu widersprechen! Außerdem wollte der Sozialarbeiter nicht mitspielen, das geht ja mal gar nicht. Den müssen wir erstmal kicken, sonst hilft der ihr vielleicht gar noch.

Jetzt lü… äh, legen wir mal los!

Und das geht so: Das A-Sozialamt erzählt dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), der den Sozialarbeiter bezahlt, einfach eine fette Lüge (Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland vom 23.12.2008), und schwupps! – weg isser. Damit muß ich nun schon an zwei Fronten und mit drei Behörden kämpfen.

Nich' mit Mami. Da ich zwischen Weihnachten und Neujahr nicht zu Hause war (was für die Ämter bestimmt schon wieder so ein unglaublicher Vorgang ist), konnte ich darauf erst am 05.01.2009 mit einem Brief an den LVR reagieren.

In der Eidesstattlichen Versicherung bestätige ich unter Hinweis darauf, daß mir die strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung klar sind, daß meine Einkünfte nicht über deren Einkommensgrenzen liegen.

Nebenbei ging dann noch ein Schreiben des Sozialgerichts bei mir ein, das die Widerspruchsbegründung anmahnte. Anscheinend habe ich da was mistverstanden: Die mußte wohl ans Gericht, nicht ans Sozialamt. Es war vom A-Sozialamt wohl zu viel verlangt, diesen Irrtum aufzuklären. Also: Schreiben ans Sozialgericht vom 05.01.2009.

Out of Money Error

Ich wunderte mich schon, warum die Rückbuchung des Dauerauftrags für die Januar-Miete nicht kam. Im Online-Banking wurde mir angezeigt, daß die Miete tatsächlich abgebucht worden war, obwohl das Konto damit in Unterdeckung geriet. Auch ein kleiner (Dauer-)Lastschrift-Auftrag war bei Unterdeckung noch ausgeführt worden. In der Filiale der Stadtsparkasse klärte man mich darüber auf, daß man da einfach kulant sein wollte, weil die Miete ja wichtig ist, und der Kleinbetrag hätte dann nicht weiter gestört. Ich war seit Jahren davon ausgegangen, daß ich ein reines Guthabenkonto habe und sowas gar nicht passieren kann. Nun denn, jetzt ist es eines.

Die akuten depressiven Phasen werden härter, ich habe immer häufiger mit Schlaflosigkeit und extremen Verschiebungen meines Schlafrhythmus' zu kämpfen. Die Behörden haben dagegen offenbar viel Zeit. Also am 15.01.2009 mal nachhaken.

Mit der selben Post informierte ich die Stadtwerke über meine Schwierigkeiten und bat darum, mir nicht gleich alles abzudrehen, weil ich sonst in eine wirklich verzweifelte Lage gerate, sondern die Entscheidung des Sozialgerichtes abzuwarten.

Das Gericht reagiert – ein bißchen

Am 16.01.2009 schickte das Sozialgericht ein Schreiben an das Sozialamt (mit Kopie an mich).

Das Sozialgericht ist hier weder darauf eingegangen, daß die Kontoauszüge im laufenden Sozialhilfebezug angefordert wurden, noch darauf, auf welch erpresserische Art das geschah, zudem ohne eine real vorhandene Begründung. Allerdings muß ich mittlerweile davon ausgehen, daß das Sozialamt zwar sehr wohl einen konkreten Grund für die Anforderung der Auszüge für genau diesen Zeitraum hatte, diesen aber nicht nennen will. Doch ein Informant, wie ich von Anfang an vermutet habe? Von selbst wären die doch nie dahintergestiegen.

Als deutlichen Hint ans Sozialamt werte ich den Hinweis, daß man mir jetzt doch bitte mal was auszahlen solle, und der Rest danach in Ruhe geklärt werden kann. Ich hätte der Richterin allerdings vorher sagen können, daß das A-Sozialamt darauf nicht eingehen wird (die übliche Ignoranz von unbequemen Tatsachen halt).

In einem kurzen Brief vom 21.01.2009 wies ich das Sozialgericht auf den Irrtum wegen der Befristung hin. Die gilt nämlich tatsächlich noch bis 10/2009. Erst wenn auf eine erneute Untersuchung hin festgestellt wird, daß ich weiterhin erwerbsunfähig bin – diese Untersuchung erwarte ich für den Spätsommer –, wird das eine Verrentung auf Dauer. Außerdem weise ich das Gericht noch einmal auf die Dringlichkeit hin. Wenn die beiden Behörden jetzt noch ewig lange diskutieren, hilft mir das alles nichts. Anscheinend hatte es das A-Sozialamt aber tatsächlich geschafft, dem Gericht das mit der Befristung kurzfristig zu erklären. Aber man weiß ja nie.

Die Lüge des A-Sozialamts zeigt Wirkung

Am 24.01.2009 kam dann das Schreiben des LVR vom 19.01.2009 bei mir an, von dem am Montag (26.01.) dann auch die Graf-Recke-Stiftung wußte.

Die Schriftgröße der Rechtsbehelfsbelehrung habe ich ungefähr im Verhältnis zum Original eingestellt (geschätzt etwa 70 % normaler Schriftgröße). – Die Eidesstattliche Versicherung wird hier glatt ignoriert (hoppla, die können das mit dem Ignorieren also auch so gut?). Da könnte ich mir fast eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den Herrn Direktor überlegen.

Aber erst einmal rief ich meine Mutter an. Sie hatte mich erst ein paar Tage zuvor recht empört angerufen, weil sie in ziemlich unhöflichem Tonfall vom LVR aufgefordert worden war, rückwirkend ab 01.01.2009 mehr für mich zuzuschießen. Es hatte da wohl eine Gesetzesänderung gegeben, die irgendwie mit dem Kindergeld zusammenhängt und sich auch auf Zahlungen auswirkt, die Verwandte ersten Grades füreinander aufbringen müssen. Meine Mutter sagte zu, gleich am nächsten Morgen zur Bank zu gehen und alles, was noch rückbuchbar ist, zurückzuholen.

Und weil ich in letzter Zeit anscheinend noch nicht genügend Briefe und Widersprüche und Begründungen geliefert habe, folgte mein Widerspruch an den LVR vom 23.01.2009.

Dürfen es noch ein paar Kontoauszüge mehr sein?

Das Sozialgericht schreibt mir derweil am 21.01.2009:

Sehr geehrte Frau Becker,

als Anlage wird übersandt:

- Schriftsatz vom 20.01.2009

Es wird um Mitteilung gebeten, ob angesichts meiner Ausführungen unter Abschnitt 1. in meinem Schreiben vom 16.01.2009 Bereitschaft besteht, Kontoauszüge für die Monate November und Dezember 2008 - auch der Antragsgegnerin - zur Verfügung zu stellen.

Ggf. bitte ich um entsprechende Veranlassung.

Mit freundlichen Grüßen

Die teils komische Grammatik im Schreiben des A-Sozialamtes entspricht dem Original.

Interessant ist es, daß sie hier plötzlich telefonische Auskünfte einholen können. Als ich Frau Dütz sagte, sie möge sich bei einer kostenlosen (!) Hotline der Techniker Krankenkasse selbst erkundigen, ob mir eine Brille bezahlt würde oder nicht, hatte sie sich geweigert. Aber ist klar, da ging es ja auch nicht um den Vorteil des A-Sozialamtes, sondern um meinen.

Und wieder erzählen sie was von eBay-Verkäufen. Langsam muß ich der Dame dort echt mal eine Merkbefreiung ausstellen.

Nich' mit Mami.

Schreiben an das Sozialgericht vom 25.01.2009.

Mit Schreiben vom 26.01.2009 schickt mir das Sozialgericht eine Kopie seines Schreibens an das Sozialamt, in welchem es meine Schriftsätze verschickt und außerdem die Frage stellt:

Es wird um Prüfung gebeten, ob der Antragstellerin nun kurzfristig Leistungen gewährt werden können.

Ähm. Kurzfristig? Das A-Sozialamt soll den Psychoterror also weitertreiben dürfen? Ich bekomme leichte Bedenken, ob mein Vertrauen ins Sozialgericht gerechtfertigt war.

Merkbefreiung pur

Es ist echt nicht zu fassen. Ist das jetzt schon Realsatire? Im Bescheid vom 29.01.2009 blubbert die Frau Dütz doch schon wieder von eBay-Einkünften. Kann der mal jemand einen Kurs in „Lesen und Nachdenken über das Gelesene“ verschreiben?

Mein Widerspruch vom 21.11.2008 hat sich damit natürlich nicht erledigt. Im Gegenteil. Dat geht jetzt erst richtig los. Mir fehlt nämlich immer noch die Begründung für die erste Anforderung der Kontoauszüge. Also: Schreiben ans A-Sozialamt vom 04.02.2009.

Der erste Sieg

Am 12.02.2009 erhielt ich zwei Briefe. Der eine ist ein Bescheid vom Sozialamt, der ausschließlich die „vergessene“ Nebenkostenerhöhung zur Miete korrigiert (und immerhin bis incl. März gilt). Auf alle weiteren Vorwürfe und Fragen aus meinem letzten Schreiben wird nicht eingegangen. Ich schätze, da haben sie noch dran zu knabbern.

Der zweite Brief ist vom LVR. Darin wird erklärt, daß das Betreute Wohnen ohne Zuzahlungen fortgesetzt werden kann, weil „die Kontoauszüge bis Dezember“ ja jetzt vorliegen würden. Es geht nicht daraus hervor, ob die Kontoauszüge fürs gesamte Jahr vorliegen (was der Beweis dafür wäre, daß das Sozialamt sich diese illegal beschafft hat), oder ob man sich mit den letzten Kontoauszügen, die ich eingereicht habe, zufriedengibt. Das muß ich mal noch nachprüfen.

… to be continued …