A-Sozialamt Düsseldorf
Seit Ende August 2007 versuche ich, dem Sozialamt Düsseldorf klarzumachen, daß es mir eine neue Brille, ein neues Bett und eine Haushaltshilfe zu bezahlen hat. Dort jedoch bemüht man sich mit allen, auch illegalen, Mitteln darum, sich das Geld dafür zu sparen – koste es, was es wolle. Ich dokumentiere den Vorgang jetzt öffentlich, um deutlich zu machen, daß solche behördlichen Rechtsverletzungen nicht hinnehmbar sind.
Am 27. August 2007 schrieb ich per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin beim Amt 50.3 der Stadtverwaltung Düsseldorf:
Sehr geehrte Frau Dütz,
ich würde gern eine Haushaltshilfe (primär Reinigungshilfe) beantragen. Im Rahmen des Betreuten Wohnens wurde schon länger die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe festgestellt. In meinen Individuellen Hilfeplan zum Betreuten Wohnen sowohl von 2006 als auch von 2007 wurde der Hilfebedarf zwar aufgeführt, aber ich bekam dafür keine Mittel bzw. Stunden, weil der Landschaftsverband Rheinland die Zuständigkeit ablehnt. Statt dessen wurde ich damit ans zuständige Sozialamt verwiesen.
Des weiteren ist meine Brille erneuerungsbedürftig. Beim letzten Mal (Januar 2006) habe ich die Gläser noch selbst bezahlt, das waren fast 100 Euro – und das ist noch mit sehr schlechter Entspiegelung und ohne Tönung, wie ich es eigentlich benötige.
Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der nur geringen Erhöhung der Sozialhilfe sehe ich mich dieses Mal außerstande, das noch einmal selbst zu finanzieren. Dieses Mal ist auch das Gestell überfällig, das ich vor ca. 4 Jahren gebraucht erworben hatte und in welchem ich derzeit bereits den zweiten Satz Gläser trage. An den Bügeln fehlen die Kunststoff-Endstücke, und die spitzen Metallbügel schauen heraus.
Bei der Krankenkasse informierte man mich darüber, dass man dort die Kosten für eine neue Brille nur übernehme, wenn meine Sehstärke mit Brille bei maximal 30 % liegt. So schlecht ist mein Sehvermögen aber nun glücklicherweise nicht.
Ein anderes Problem ist mein Bett, genauer: Rost und Matratze. Ich hatte mir letztes Jahr, nachdem meine alte, gute Matratze völlig durch war, eine Billig-Matratze gekauft (ca. 90 Euro). Diese war jedoch bereits nach einem Vierteljahr wieder völlig durch. Vom Matratzengeschäft bekam ich zwar kulanterweise eine andere, erhielt jedoch den Hinweis, dass auch diese auf meinem Rost bald durch sein würde.
Der Grund ist, dass das ein ganz billiger Rost ist, den ich durch das Sozialamt im Jahr 2000 aus einem Möbellager bekam. Die (starren) Latten haben einen Abstand von ca. 5 cm. Das macht keine Matratze lang mit, schon gar keine billige. Der Abstand dürfte eigentlich maximal 4 cm betragen, besser wäre weniger.
Allein schon aus gesundheitlichen Gründen wäre hier eine etwas größere Investition als in Billig-Matratze und -Rost notwendig, denn ich wache regelmäßig mit Rückenschmerzen auf und habe auch öfters davon Kopfschmerzen – zumal davon auch meine schon von der Depression verursachten Schlafprobleme nicht gerade besser werden.
Bitte teilen Sie mir mit, was für entsprechende Anträge oder Maßnahmen von meiner Seite her erforderlich ist.
[weitere, hier nicht relevante Informationen]
Mit freundlichen Grüßen
Am 13. September 2007 kam der Bescheid:
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Sehr geehrte Frau Becker!
Ihrem Antrag vom 27.08.2007 auf einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII wird nicht entsprochen.
Folgende Gegenstände konnten nicht berücksichtigt werden:
Brillengestell und Brillengläser, * Lattenrost und Matratze.* Diesbezüglich verweise ich an die Krankenkasse. (Bei Erkrankung des Rückens mit ärzten Attest bitte dort beantragen.)
Der Text des § 31 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) liegt diesem Bescheid als Anlage bei.Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann bei der Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für soziale Sicherung und Integration -, Willi-Becker-Allee 6-8, 40227 Düsseldorf - möglichst unter der Angabe des Aktenzeichens dieses Schreibens - schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, so empfiehlt es sich, das Widerspruchsschreiben in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, wird dieses Verschulden Ihnen zugerechnet.Mit freundlichen Grüßen
Im selben Umschlag steckte noch ein zweiter Brief:
Sehr geehrte Frau Becker,
ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe vom 27.08.2007.
Zur weiteren Bearbeitung des Antrages benötige ich ein ärztliches Attest bezüglich der Notwendigkeit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gesetzesauszug war nicht dabei, die Rechtsbehelfsbelehrung dafür besonders klein gedruckt. Ich fand den Gesetzestext für § 31 SGB XII und stellte fest: Das paßt ja wohl mal gleich gar nicht. Christian Egert nannte mir statt dessen die §§ 47 ff. SGB XII als einschlägig. Also legte ich am 26. September 2007 Widerspruch ein, diesmal natürlich per Post:
Widerspruch gegen den Bescheid vom 13.09.2007
Sehr geehrte Frau Dütz,
gegen Ihren Bescheid vom 13.09.2007 lege ich aus mehreren Gründen Widerspruch ein.
Zunächst basiert der Bescheid auf der falschen Rechtsgrundlage des § 31 SGB XII (dessen Gesetzestext übrigens im Gegensatz zur Ankündigung im Brief nicht beigefügt war). Ich hatte in meiner Anfrage (das war noch kein Antrag) gar keinen Paragrafen erwähnt. Einschlägig sind hier meiner Ansicht nach vielmehr §§ 47 ff. SGB XII, die sich auf Anschaffungen aus gesundheitlichen Gründen beziehen.
Außerdem ist Ihrem Bescheid keine Begründung zu entnehmen. Wenn ich in den nächsten drei Monaten keine neue Brille bekomme, bin ich vermutlich weder in der Lage, noch etwas am Computer zu tun (und der ist mein wichtigstes Kommunikationsmittel), noch mich sicher auf der Straße zu bewegen. Ich bin also absolut auf eine Brille angewiesen, und die jetzige ist teilweise kaputt und von den Gläsern her nicht mehr angemessen, wie bereits mitgeteilt. Wegen des Nachweises habe ich am 27.09. einen Augenarzttermin; die Ergebnisse werde ich Ihnen mitteilen.
Des weiteren übernimmt die Techniker Krankenkasse nach dortiger Auskunft nicht nur die Brille nicht, sondern auch weder Matratze noch Lattenrost. Sie können gern selbst dort nachfragen, die kostenfreie Nummer lautet 0800/285 85 85.
Arzttermine beim Orthopäden (wegen Matratze/Rost) und Psychiater (wegen Haushaltshilfe) habe ich erst im November bekommen. Die Atteste werde ich dann schnellstmöglich nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin kam eine Einladung zu einem Anhörungstermin, den ich wahlweise wahrnehmen konnte oder eben auch nicht. Ein konkreter Termin war nicht genannt, der sollte erst kommen, wenn ich überhaupt angehört werden will. (Ich finde das Schreiben gerade nicht; kommt nach, sobald es wieder auftaucht.) Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau Dütz,
ich lege großen Wert auf den Anhörungstermin.
Am Mittwoch (24.10.) habe ich „irgendwann nachmittags“ einen Techniker hier, und am Freitag „irgendwann früh“ kommt der Schornsteinfeger. Danach habe ich bislang noch keine fest eingetragenen Termine (bis auf 19.11. nachmittags). Schlagen Sie also am besten einen Termin vor.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort darauf war ein wenig kurz, nämlich ohne Ortsangabe:
Sehr geehrte Frau Becker,
der Anhörungstermin ist am 30.10.2007 um 10:00 Uhr.
Gruß
Dütz
Also fragen wir doch mal freundlich nach:
Sehr geehrte Frau Dütz,
Petra Dütz wrote:
>> der Anhörungstermin ist am 30.10.2007 um 10:00 Uhr.
Eine Ortsangabe wäre noch nett. :-)
Mit freundlichen Grüßen
Aber anscheinend soll ich Gedanken lesen können oder sowas:
Sehr geehrte Frau Becker,
wie Sie meinem Kopfbogen entnehmen können, sitze ich im Gebäude Willi-Becker-Allee 6 - 8, Z. 121.
Gruß
Ah, und deshalb soll mir natürlich automatisch klar sein, daß die Anhörung auch dort stattfindet. Na gut.
Beim Anhörungstermin legte ich nochmals mündlich meine Angaben aus meinem Widerspruch dar. Ich erklärte insbesondere, daß bereits die Rechtsgrundlage des Bescheids nicht stimmen kann, denn was eine Brille und ein neues Bett (das aus gesundheitlichen Gründen angeschafft werden soll) mit der Erstausstattung einer Wohnung zu tun hat, muß man mir erstmal verdeutlichen.
Sie erklärte nur, das stimme schon so. Die Überprüfung der Rechtsnormen sei Sache der Rechtsabteilung, nicht die ihre. Muß ich daraus schließen, daß sie selbst die Rechtsnormen des SGB überhaupt nicht kennt?
Dann fiel ihr ein: Die Krankenkasse könnte ja vielleicht möglicherweise eventuell doch für die Brille zuständig sein, da sich mein linkes Auge um 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Ich erwähnte nochmals, daß die Krankenkasse für eine Brille nur aufkommt, wenn die Sehfähigkeit mit Brille bei unter 30 % liegt, was bei mir nicht der Fall ist. Diese Tatsache (bei der ich eigentlich davon ausging, daß ihr das im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt ist) sollte ich schriftlich beweisen. Ich verwies nochmals auf die kostenlose Rufnummer der TKK, aber sie war der Ansicht, daß sie das nicht nötig hat, sondern daß ich das im Rahmen der Mitwirkungspflicht zu erledigen hätte.
Allerdings meinte sie, mir vorwerfen zu müssen, daß ich nichts angespart habe. Die Frage, wie ich das von dem niedrigen Sozialhilfesatz und bei seit September massiv steigenden Lebensmittelpreisen fertigbringen sollte, beantwortete Frau Dütz mit einem Schulterzucken.
Stattdessen stellte sie die haarsträubende Behauptung auf, ich müßte von den 347 Euro pro Monat 47 Euro für Reparaturen und Neuanschaffungen zurücklegen. Begründet hat sie diese Aussage nicht, und wie das gehen soll, ist ihr natürlich auch egal. Ebenfalls egal ist ihr, daß damit mein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit angetastet wird. Ich darf also noch still und leise vor mich hinexistieren, aber aktiv werden darf ich nicht mehr, sobald es etwas kostet.
Ich war sowohl stinksauer als auch wieder heftig depressiv, als ich das Gebäude verließ.
Als ich dann selbst bei der TKK anrief und das Problem schilderte, hörte ich förmlich, wie dem Hotline-Menschen dort die Augen rausfielen. „Das darf doch wohl nicht wahr sein“ – er ging wie ich davon aus, daß es sich hier um eine reine Verzögerungs- und Hinhaltetaktik handelt, obwohl absolut klar sei, daß das Sozialamt für die Brille aufkommen muß. Er versprach, mir das entsprechende Merkblatt zuzusenden, was auch binnen weniger Tage geschah. Ich leitete es umgehend ans Sozialamt weiter.
Auch die Empfehlung des Orthopäden darüber, daß ich eine vernünftige Matratze bräuchte (den dazugehörigen Lattenrost hatte er leider nicht aufgeschrieben, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, daß mir der jetzige Lattenrost sämtliche Matratzen in kürzester Zeit killt), schickte ich ans Sozialamt weiter; das war Ende November.
Danach hörte ich für den Rest des Jahres nichts mehr vom Sozialamt. Wegen der gestiegenen Depression im November und des PC-Crashs meines Hauptrechners im Dezember konnte ich auch selbst nicht mehr in dieser Sache aktiv werden.
Neues Jahr, neues Glück?
So, Schluß mit lustig. Am 7. Januar schrieb ich folgende Mail an Frau Dütz:
Sehr geehrte Frau Dütz,
ich bin gerade wieder mit schmerzendem Rücken aufgewacht und würde langsam gern mal wissen, wann die Rechtsabteilung über meinen Widerspruch zu entscheiden gedenkt. Eine Entscheidungszeit von über zwei Monaten (Anhörungstermin war immerhin bereits 30.10.2007) ist nicht akzeptabel. Die Unterlagen für den Antrag zur Brille liegen vor, die vom Orthopäden zum Antrag auf das Bett sind mittlerweile ebenfalls vorhanden. Zumindest darüber könnte längst entschieden sein. Darüber, daß noch Unterlagen fehlen würden, wurde ich nicht informiert.
Gerade bezüglich meiner Brille ist die Sache dringend; daß ich die alte Brille bis maximal Jahresende noch sinnvoll benutzen kann, hatte ich erwähnt. Ich kann beispielsweise mit der alten Brille Straßenschilder nicht mehr auf eine vernünftige Distanz ablesen. Bei Informationsveranstaltungen und Vorträgen muß ich fast ganz vorn sitzen, um Folien ablesen zu können.
Bereits beim Anhörungstermin habe ich darauf hingewiesen, daß die Verwehrung einer neuen Brille quasi einem Hausarrest gleichkommt, weil ich mich nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Damit werden meine Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Freizügigkeit angetastet. Das werde ich nicht weiter hinnehmen.
So langsam mutmaße ich eine bewußte Verzögerungstaktik, um möglichst lange nicht bezahlen zu müssen, so wie Sie selbst mich bereits insbesondere wegen der Brille hingehalten haben. Mittlerweile weiß ich nämlich von juristisch entsprechend bewanderten Menschen, daß Sie die Krankenkasse selbständig hätten hinzuziehen müssen – spätestens beim Anhörungstermin, als ich Ihnen die kostenfreie Nummer der TKK gegeben habe.
Statt dessen haben Sie sich immer neue Bedingungen ausgedacht, unter welchen die Krankenkasse ja vielleicht möglicherweise irgendwie doch noch zur Zahlung der Brille verpflichtet sein könnte, und mich unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht zur TKK geschickt, um das Gegenteil ihrer unbewiesenen Fantasien schriftlich beweisen zu lassen. Ich bin nicht mehr bereit, solche Spielchen mitzuspielen; Mitwirkungspflicht heißt nicht, daß Sie sich etwas ausdenken, sich zurücklehnen und mich rennen lassen dürfen.
Ich werde es mir nicht mehr, wie in 2002, gefallen lassen, daß das Sozialamt Düsseldorf meine Anträge ignoriert, verschlampt oder verschleppt und mich über Fakten und Rechte belügt oder nicht informiert, weil das ja bei Menschen, die sich gesundheitsbedingt nicht wehren können, so schön einfach und billig ist. Die damaligen Vorgänge waren mindestens Betrug und Körperverletzung und endeten für mich in dem Verlust meiner damaligen Wohnung, einer Verschuldung in Höhe von schätzungsweise 8000 Euro (Mietrückstände, Telekom, Strom, Rheinbahn-Jahreskarte und weitere), dementsprechend mehreren Schufa-Einträgen und einer starken Verschlimmerung meiner Krankheit. Den Streß mit den Gläubigern habe ich teilweise noch bis heute.
Leider sind diese Vorgänge zu lange her, um entsprechend juristisch dagegen vorzugehen und die Schulden vom Sozialamt einzufordern – wie praktisch für's Sozialamt. Ein zweites Mal funktioniert das mit mir allerdings nicht, das garantiere ich. Mir schweben da insbesondere Maßnahmen wie Beschwerden wegen Verschleppung, Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen, Klage vor dem Sozialgericht sowie eine Publikation des gesamten Vorgangs mitsamt Namensnennungen auf meiner Website (die in den Suchmaschinen sehr gut steht und entsprechend gelesen wird) vor.
Sie sind mir übrigens auch die gesetzliche Grundlage für Ihre mündliche Behauptung im Anhörungstermin schuldig geblieben, ich müsse von den 347 Euro pro Monat 47 Euro zum Ansparen zurücklegen, um Reparaturen oder Neuanschaffungen zu decken.
Meine Geduld ist am Ende. Ich bin zwar krank, aber nicht doof.
Mit freundlichen Grüßen
Anscheinend war ich immer noch nicht böse genug. Denn es geschah zwei Wochen lang – nichts. Also gut, dann muß ich eben nachlegen (Freitag, 18. Januar 2008):
Sehr geehrte Frau Dütz,
ich stelle fest, daß Sie bzw. Ihre Behörde es immer noch nicht nötig hatten, auf meinen Widerspruch zu reagieren. Deshalb sehe ich mich gezwungen, am Montag zur Polizei zu gehen und sowohl gegen das Sozialamt Düsseldorf als auch gegen Sie persönlich Strafanzeige wegen
- Betrugs zu meinen Lasten und zu Gunsten der Stadt Düsseldorf,
- Körperverletzung im Amt,
- Rechtsbeugung im Amt sowie
- allen weiteren einschlägigen Strafrechtsnormen
zu stellen.
Ich unterstelle, daß das Verfahren bewußt verschleppt wird.
Sie können die Strafanzeige noch verhindern, indem Sie mich am Montag Vormittag anrufen und mir entweder mitteilen, daß der vollständige und rechtsmittelfähige Bescheid vorliegt, oder mir eine gute (!) Erklärung dafür liefern, warum er noch nicht ausgestellt werden kann.
In letzterem Falle erwarte ich ein Datum, bis zu welchem ich den Bescheid – vollständig und rechtsmittelfähig! – habe. Liegt er dann nicht vor, ist spätestens dann die Strafanzeige fällig.
Sobald die Strafanzeige gestellt ist, publiziere ich den gesamten Vorgang öffentlich einsehbar und mit Namensnennungen auf meiner Website. Den Link lasse ich Ihnen in diesem Fall direkt zukommen.
Meine nächsten Schritte sind eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie und die Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf.
Mit nicht mehr freundlichen Grüßen
Kurz vor knapp haben sie es dann tatsächlich geschafft, zu antworten – die Mail wurde am Montag, dem 21. Januar 2008 um 11:24 Uhr abgeschickt:
Sehr geehrte Frau Becker,
Ihr Widerspruch vom 26.09.07 gegen meinen Bescheid vom 13.09.07 ist nunmehr in meinen Zuständigkeitsbereich übergegangen. Der Erlass des Widerspruchsbescheides kann leider noch nicht erfolgen, da die Widerspruchsangelegenheit vor Erlass eines Bescheides gem. § 116 SGB XII mit Vertretern anerkannter Verbände der freien Wohlfahrtspflege als sozial erfahrenen Personen besprochen werden muss.
Das Gremium muss für das Jahr 2008 neu gebildet werden. Bisher liegen noch nicht alle Rückmeldungen der Verbände vor, so dass noch keine Sitzung für das Jahr 2008 stattgefunden hat. Ein Termin für die nächste Sitzung konnte daher auch noch nicht bestimmt werden.
Ihr Widerspruch ist jedoch für die nächste Sitzung vorgesehen. Sollte es keine Beanstandungen geben, wird der Bescheid nach der Sitzung erlassen.
Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja JäppeltLandeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
50/13-11-03
Rechtsstelle
Mein erster Gedanke war: Das ist jetzt nicht wahr, oder? Denen fällt schon in diesem Jahr ein, daß das Gremium neu besetzt werden muß, und sie schaffen es nicht, das binnen 14 Tagen oder so zu organisieren? Außerdem war es vorher nicht möglich, über den seit September 2007 vorliegenden Widerspruch – mit Anhörung vom 30. Oktober 2007 – bis Ende Dezember zu entscheiden, als das „alte“ Gremium noch existierte? Nee, ne? Da werd ich doch noch ein wenig stinkiger:
Sehr geehrte Frau Jäppelt,
Tanja Jäppelt schrieb:
>> Das Gremium muss für das Jahr 2008 neu gebildet werden. Bisher liegen
Und warum war eine Entscheidung in 2007 nicht mehr möglich? Ist das Sozialamt so schlecht ausgestattet und organisiert, daß eine Entscheidung nicht nur nicht innerhalb der üblichen drei Wochen, sondern nicht einmal nach fast drei Monaten getroffen werden kann?
Ist die Stadt Düsseldorf wirklich so übel dran, daß deshalb Grundrechte der Bürger mal eben unter den Tisch fallen müssen? Ich halte das für einen Skandal.
Von der Strafanzeige sehe ich – erst einmal – ab, was aber einer erneuten Verschlechterung meines Gesundheitszustandes geschuldet ist und nicht als Lob an die Schlamperei in Ihrem Hause verstanden werden darf.
Aber weil das alles so richtig schön peinlich ist, setze ich das heute Nachmittag auf meine Website. Komplett. Mit allen Namen. Noch sehe ich dafür mit der alten Brille genug.
Vielleicht wacht denn doch mal der eine oder andere im Amt auf und merkt, daß Grundrechte einen gewissen Wert haben – nämlich dann, wenn die eigenen angegriffen werden.
>> noch nicht alle Rückmeldungen der Verbände vor, so dass noch keine Sitzung für das Jahr 2008 stattgefunden hat. Ein Termin für die nächste Sitzung konnte daher auch noch nicht bestimmt werden.
Nicht mein Problem. Es kann nicht sein, daß Ihre miserable Ausstattung und Organisation zu Lasten der Hilfesuchenden geht.
>> Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Von Ihrem Bedauern bekomme ich weder eine bessere Sicht noch gehen meine Rückenschmerzen weg.
Es sollte in Ihrem eigenen Interesse sein, die nötigen Entscheidungen in einem absehbaren Zeitraum zu treffen. Ich kann nämlich noch deutlich unbequemer werden.
Sabine Becker
Eine Antwort blieb aus, dafür war man sich wohl zu fein. Weitere drei Wochen lang passierte – nichts. Aussitzen scheint eine übliche Methode zu sein. Sorry, Leutz, mit mir funktioniert das nicht. Also noch eins drauf (17. Februar 2008):
Guten Tag, Frau Jäppelt,
nun warte ich schon wieder drei Wochen, ohne daß sich etwas rührt.
Ich sehe immer schlechter, sowohl auf der Straße und z.B. in Bahnhöfen als auch am Bildschirm – und Sie sind schuld.
Obwohl ich letzten September auf meinen Blog-Eintrag hin eine neue (Federkern-)Matratze geschenkt bekam (nein, nicht von einem „reichen“ Menschen, sondern ausgerechnet von einem Hartzer!), ist diese schon wieder durch, weil der alte Rost wie gesagt alle Matratzen in kürzester Zeit killt. Ich liege also mit der Hüfte auf herausstechenden Federn, und zwar egal, wie herum ich die Matratze lege. Ich wache morgens mit Rückenschmerzen und verkrampften Beinen auf – und Sie sind schuld.
Auf die Haushaltshilfe werde ich wohl ganz verzichten müssen, denn einen Termin bei einem Psychiater zu bekommen, ist so gut wie unmöglich. Bei „meinem“ Psychiater geht praktisch nie jemand ans Telefon, und dann kann ich monatelang auf einen Termin warten. „Man“ hätte ja theoretisch auch auf das hören können, was der Sozialarbeiter von der Graf-Recke-Stiftung sagt, der mich wesentlich besser kennt als der Psychiater. Aber ist ja sehr praktisch für Sie, daß ich mir den Bedarf nicht bestätigen lassen kann – was nichts daran ändert, daß ich meinen Haushalt nicht allein schaffe und der Sozialarbeiter dafür nicht zuständig ist.
Finden Sie das in Ordnung? Ich meine, es muß Sie offenbar nicht einmal stören, daß Sie Körperverletzung und auf Dauer auch Freiheitsberaubung begehen – letzteres spätestens dann, wenn die Brille ganz kaputt geht oder ich auch mit der alten Brille nicht mehr genug sehe, um mich wenigstens noch einigermaßen sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
Wer ist dann eigentlich schuld, wenn ein Unfall passiert, weil ich nicht mehr genug sehe? – Ach so, das stört Sie nicht, weil sie meinen, wenn ich im Krankenhaus liege, sparen Sie nochmal Geld, weil Sie glauben, meine Bezüge kürzen zu dürfen? Und wenn ich dabei draufgehe, ist das noch praktischer, weil ich dann gar nichts mehr koste!?
(Muß echt praktisch sein, so ein Job. Man kann anderer Leute Rechte verletzen, ohne dafür belangt zu werden – wie ich mittlerweile weiß, kann ich gegen eine Behörde nicht mal Strafanzeige stellen.)
Mal eine provokante Frage (nein, ausdrücklich keine Drohung): Wundert es Sie noch, daß Sozialhilfeempfänger und Hartzer immer wieder Sachbearbeiter beim Sozialamt bzw. der ARGE bedrohen, verprügeln oder als Geisel nehmen? Wirklich? Mich nicht. Wer selbst anderen Grundrechte wegnimmt, und das über Monate hinweg, sollte sich darüber eigentlich nicht mehr wundern.
Ich schlage niemanden außer in Notwehr. Ich mach das anders: Ich publiziere. Wie angekündigt, steht der ganze Vorgang jetzt im WWW. Die Seite war bereits 24 Stunden nach dem Einstellen von allen großen Suchmaschinen erfaßt (wie bei meiner Website üblich) und wird darüber auch schon aufgerufen – insbesondere mit Suchanfragen nach Ihrem Namen, wie ich im Server-Log ablesen kann.
Ich hoffe, daß sich nun ENDLICH mal was tut! Oder muß ich mich erst mit einem Megaphon vors Amt stellen, damit ich wahrgenommen werde?
Schöne Woche noch
Sabine Becker
PS: Peinlich, daß Ihre Behörde noch nicht mal Mailverschlüsselung kennt.